Kundeninformationen nach § 19a ElektroG
Die von HydraFacial gelieferten Waren, die mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet sind un- terfallen den Bestimmungen des ElektroG und des BattG.
Der schwarze Balken unter der „Durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass unsere Geräte nach dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht worden sind.
1. Bedeutung des Symbols der „Durchgestrichenen Mülltonne“
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass ein Elektroaltgerät (einschließlich der enthaltenen Altbatterien oder Altakkumulatoren) nicht über den gewöhnlichen Restmüll ent- sorgt werden darf. Sofern Batterien oder Akkumulatoren mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksil- ber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind diese mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) unter der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
Als Besitzer von Elektroaltgeräten, die mit der „Durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sind, sind Sie verpflichtet, diese bei Entsorgung einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hierzu haben Sie zunächst Altbatterien oder Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Elektroaltgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Elektroaltgerät zerstö- rungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nur dann nicht, wenn Elektroaltgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten (§ 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG).
2. Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten
HydraFacial hat als Hersteller eine Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung der Elektroaltgeräte geschaffen. HydraFacial Germany hat Entsorgungsverträge mit der DHL geschlossen. Sofern Sie ein Altgerät entsorgen möchten, können Sie sich an die DHL wenden. Diese holen die Geräte bei Ihnen ab und führen Sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Sie können sich alternativ auch an uns per E-Mail wenden:
kundenservice@hydrafacial.com
3. Ausschluss der Rücknahme
Die Rücknahmeverpflichtung von HydraFacial besteht nicht in Fällen, in denen Sie HydraFacial wirksam von ihrer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung nach dem ElektroG freigestellt hat. In die- sen Fällen sind Sie verpflichtet das Elektroaltgerät in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des ElektroG ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Sie die von HydraFacial gelieferten Elektrogeräte an Dritte weitergegeben haben. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet das Elektroaltgerät auf ihre Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Elekt- roG ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Personenbezogene Daten
Als Besitzer von Elektrogeräten, die mit der „Durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sind, haben Sie vor deren Rückgabe bzw. Entsorgung in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass auf den Elektroaltgeräten gespeicherte personenbezogene Daten gelöscht werden. HydraFa- cial wird die Löschung dieser Daten weder selbst durchführen, noch die Löschung durch Dritte veranlassen.
5. Umgang mit Elektrogeräten, die Batterien enthalten
Die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung der Altgeräte und – batterien tragen dazu bei, natürliche Ressourcen zu bewahren, und gewährleisten im Falle der Entsorgung, dass die Altgeräte und -batterien auf eine Art und Weise verwertet werden, die keine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen und der Umwelt darstellt. Reduzieren Sie die Ent- stehung von Abfällen aus Batterien soweit wie möglich, indem Sie Batterien mit längerer Lebens- dauer oder wiederaufladbare Akkumulatoren einsetzen. Lassen Sie Batterien oder batteriebetrie- bene Elektro- und Elektronikgeräte nicht einfach liegen und vermeiden somit die Vermüllung der Umwelt. Prüfen Sie die Möglichkeit der Wiederverwertung von Altbatterien. Eine Entsorgung über den gewöhnlichen Restmüll kann aufgrund gefährlicher Stoffe in den Altgeräten- und Batterien nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit haben. Insbesondere ist mit lithiumhaltigen Batterien aufgrund der besonderen Risiken, wie z.B. Brandgefahr oder Ver- schluckungs-gefahr bei Knopfzellen, vorsichtig umzugehen.